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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Arbeitgeber sind laut § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, Mitarbeitenden nach mehr als sechs Wochen Krankheit innerhalb eines Jahres ein BEM-Verfahren anzubieten.
Ich unterstütze Sie dabei, BEM rechtssicher, strukturiert und menschlich umzusetzen:

  • Beratung zur gesetzlichen BEM-Pflicht des AG
  • Entwicklung individueller Wiedereingliederungsmaßnahmen
  • Schulung von Führungskräften und internen BEM-Beteiligten

Unternehmen werden durch meine Expertise darin gestärkt, das volle Potenzial ihrer Mitarbeitenden zu entfalten – durch den Erhalt der Arbeitsfähigkeit, die gezielte Reduktion von Fehlzeiten und den Aufbau einer starken, inspirierenden Unternehmenskultur.